Ihr KFZ-Sachverständiger
auch wirklich sein Geld wert? Welchen Preis können Sie erzielen,
wenn Sie Ihr Fahrzeug nun verkaufen? Machen Sie die Antworten
auf diese Fragen nicht von Ihrem Verhandlungsgeschick abhängig.
Egal, ob Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen oder verkaufen
möchten, ob Sie eine Bewertung für einen Leasingrückläufer
wünschen oder Ihren Old- oder Youngtimer versichern möchten:
Unsere professionellen Fahrzeugbewertungen helfen Ihnen dabei,
die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu unseren
Wertgutachten, Old- und Youngtimer-Gutachten sowie zum Thema
Gebrauchtwagenbewertung.
Damit Sie beim An- und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen einen
fairen Preis erzielen, beziehungsweise zahlen, sollten Sie den
Wert des jeweiligen Fahrzeugs im Ist-Zustand kennen. Im Zuge der
Fahrzeugbewertung erfassen wir alle relevanten Fahrzeugdetails
und errechnen den aktuellen Wert von Kraftfahrzeugen aller Art.
Dazu werden Innen-, Motor- und Kofferraum sowie die gesamte
Karosserie, inklusive der Unterseite und das Fahrwerk einer
Sichtprüfung unterzogen. Die Demontage von Teilen ist dabei in
der Regel nicht notwendig. Soweit möglich, prüfen wir die
Funktion aller Ausstattungsteile und unternehmen eine
Probefahrt.
Im Gebrauchtfahrzeugzustandsbericht erfassen wir den technischen
Zustand des Gebrauchtfahrzeuges. Bezogen auf die einzelnen
Hauptbaugruppen wird eine Aussage über den Verschleißzustand,
vorhandene Funktionsstörungen, den Ausrüstungszustand und
mögliche verdeckte Unfallschäden gemacht. Der
Gebrauchtfahrzeugzustandsbericht kann einzeln oder in Verbindung
mit einer Fahrzeugbewertung erstellt werden.
Jeder Old- oder Youngtimer-Fahrer kommt irgendwann einmal in die
Situation, dass er den genauen Wert seines Liebhaberstücks
benötigt – in Form von Wertgutachten, einer Kurzbewertung für
die Kfz-Versicherung, des ehemaligen Neupreises für das
Finanzamt oder des Wertes zum Zeitpunkt des An- und Verkaufs.
Wenn Sie ein Gutachten für einen Old- oder Youngtimer benötigen,
können Sie den Umfang des Gutachtens selbst festlegen. Sie
wählen aus, ob Sie zum Beispiel lediglich die einfache
Ermittlung der Zustandsnote oder eine umfangreiche Dokumentation
des Fahrzeugzustandes wünschen. Wir fertigen die entsprechenden
Gutachten nach Ihren Wünschen an.
Übrigens: Als Bewertungspartner von „classic-analytics“ nehmen
wir auch den „Professional Check“ zur Ermittlung der
Zustandsnote und des sich daraus ergebenden Marktwertes im
Rahmen der Versicherungseinstufung vor. Damit Sie die
attraktiven Oldtimer-Spezialtarife der Versicherer auch dann
nutzen können, wenn sich die Marktwerte ändern, sollten Sie den
Wert Ihres Fahrzeuges in regelmäßigen Abständen von einem dafür
ausgebildeten Sachverständigen bewerten lassen. „Dadurch laufen
Sie nicht Gefahr, einen zu teuren Tarif zu zahlen oder sogar
unterversichert zu sein“, sagt Andreas Lewerenz.
Der Wert Ihres Oldtimers wird von uns in einer von fünf
Bewertungsstufen klassifiziert. Diese reichen von der Note 1
„makelloser Zustand“, Note 2 „guter Zustand“, über die Note 3
„gebrauchter Zustand“ und die Note 4 „verbrauchter Zustand“ bis
zur Note 5 „restaurationsbedürftiger Zustand“. „Über die
Einstufung anhand festgelegter Kriterien können wir den Wert
eines Oldtimers ermitteln. Der dient dann dazu, das Fahrzeug
richtig versichern zu können“, erklärt Lewerenz.
Der Fachmann steht interessierten Kunden gerne mit Rat und Tat
zur Seite, denn die Versicherung eines Old- oder Youngtimers
birgt einige Tücken. Einige Versicherer decken nur den Marktwert
ab – also den Preis, zu dem ein Händler ein Fahrzeug erwerben
kann. Der Marktwert liegt allerdings etwa 20 Prozent unter dem
Preis, zu dem ein Fahrzeug im Handel verkauft wird. „Ich rate
dazu, nach Möglichkeit den Wiederbeschaffungswert zu versichern.
Allerdings bieten das nicht alle Versicherungen an“, sagt
Lewerenz.
Haben Sie Ihr Fahrzeug mit umfangreichen Ein- oder Umbauten
veredelt? Auch in diesem Fall benötigen Sie ein aussagekräftiges
Wertgutachten vom Fachmann, um eine passende Versicherung
abschließen zu können. Wird Ihr Fahrzeug gestohlen oder zum
Beispiel durch Brand beschädigt, kann ein Wertgutachten
gegenüber der Versicherung sinnvoll sein. Mit diesem können Sie
nachweisen, welchen Wert Ihr Fahrzeug vor dem Schadensereignis
hatte.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir haben
die Marktentwicklung stets im Blick und bilden uns weiter, um
stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Dadurch können wir
auch kurzfristig auftretende Wertschwankungen am Markt
berücksichtigen.
Wenn der Vertrag endet, beginnt für viele Leasingnehmer eine
unruhige Zeit: Für welchen Kratzer und welche Delle müssen Sie
aufkommen? Was fällt unter die normale Abnutzung? Gerne
begutachten wir Ihr Leasing-Fahrzeug und besprechen mit Ihnen,
welche Schäden Sie vor der Fahrzeugrückgabe beim Händler vom
Fachbetrieb reparieren und beheben lassen sollten. „Es ist in
der Regel günstiger, die Reparaturkosten im Vorfeld der Rückgabe
selbst zu tragen als die Schäden später von der
Leasinggesellschaft in Abzug gebracht zu bekommen“, weiß
Lewerenz aus Erfahrung.
Bei der Rückgabe eines Leasing-Autos droht häufig Streit – über
den Zustand der Autos und mögliche Schäden. Aus diesem Grund
sollten Sie den Zustand des Autos vor der Rückgabe unbedingt
dokumentieren. Händler und Leasinggeber beauftragen
Sachverständige, die nicht immer unabhängig bewerten, sondern im
Sinne ihrer Auftraggeber arbeiten. Sie können aber
selbstverständlich einen eigenen Sachverständigen mit der
Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen. Wenn Sie das Auto
dann zurückgeben, sollten Sie es auch beim Händler noch einmal
von allen Seiten sowie von innen und außen fotografieren. So
haben Sie genau den Zustand dokumentiert, in dem Sie das
Fahrzeug übergeben haben.
Bevor Sie das Mängelprotokoll bei der Rückgabe unterschreiben,
sollten Sie es genau prüfen. Denn mit Ihrer Unterschrift
erkennen Sie gegebenenfalls Mängel an und verpflichten sich
eventuell ungewollt zu Nachzahlungen.